Individuelle Begleitung von Übergabe und Besuch
nemia begleitet Kind und Eltern bei der Wahrnehmung des Besuchsrechts individuell. Im Zentrum steht das Kind. Die Begleitung ist allparteilich: Beide Elternteile sind gleichermassen einbezogen.
Die Begleitung erfolgt auf zwei Arten, einzeln oder kombiniert.
Begleitete Übergabe
Eine Fachperson beaufsichtigt die Übergabe oder führt sie durch, damit das Kind ruhig von einem Elternteil zum anderen wechseln kann.
Begleiteter Besuch
Eine Fachperson begleitet das Kind und den besuchenden Elternteil während des Kontakts.
Die Kontakte werden nach Bedarf mit den Eltern vorbereitet und nachbesprochen. Sie finden an einem geeigneten Ort statt. Ziel ist, dass das Kind die Übergabe oder den Besuch möglichst kindgerecht, konfliktarm und sicher erlebt und dass die Eltern den Kontakt schrittweise ohne Begleitung gestalten können.
Für wen. Sinnvoll ist die individuelle Begleitung, wenn ein begleiteter Besuchstreff in der Gruppe nicht in Frage kommt: wenn die Eltern stark zerstritten sind, wenn ein Gericht oder die KESB die Begleitung anordnet, oder in einer besonderen Lebenssituation.
Haltung und Methoden: siehe Haltung & Methoden.
Auftrag und Grenzen
Über Form und Umfang des Besuchsrechts entscheiden Gericht oder KESB. nemia setzt den vereinbarten Rahmen um und bewertet nicht, welcher Elternteil im Recht ist. Therapie und Mediation gehören nicht dazu. Wo sie sinnvoll sind, weisen wir den Weg.
Wie ein Auftrag zustande kommt
Die individuelle Begleitung wird in der Regel angeordnet. Auftrag und Finanzierung laufen über Sozialdienst, KESB oder Gericht. Zuweisende Stellen erreichen uns direkt.
Was die Begleitung kostet
Die Begleitung wird über das Kantonale Jugendamt finanziert; von nemia erhalten Sie keine Rechnung. Je nach finanzieller Situation kann eine Kostenbeteiligung der Eltern dazukommen; bei knappen Verhältnissen entfällt sie.
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